Schiedsrichtermeldungen bzw. Anzeigen gegen Trainer,
Offizielle und Spieler werden nach wie vor den
Vereinsadministratoren per IntraMail übermittelt.
Der Strafsenat tagt grundsätzlich in zwei Senaten (
Senat 1: Vorsitzender Mag. Peter Linser,
Senat 2: Vorsitzender Mag. Thomas Patterer)
jeweils am Mittwoch von 17:00 Uhr bis 18:00
Uhr in den Räumlichkeiten des Tiroler
Fußballverbandes, Stadionstraße 1a, 6020 Innsbruck.
Gemäß § 63 Abs 2 ÖFB- Rechtspflegeordnung werden in Zukunft
bei roten Karten und Anzeigen mündliche Verhandlungen nur noch
von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei anberaumt:
- Mündliche Verhandlungen vor dem Strafsenat
finden nur noch über Antrag des ausgeschlossenen-
angezeigten Spielers/Offiziellen/Vereines statt
. Diese mündliche Verhandlung kann vom
ausgeschlossenen- angezeigten Spieler/Offiziellen/Verein
bis jeweils Dienstag 17.30 Uhr der auf den
Ausschluss/Anzeige folgenden Woche , einlangend
per mail in der Geschäftsstelle des TFV beantragt werden.
Mailadresse:
strafsenat@tfv.at
Sollte der ausgeschlossene- angezeigte
Spieler/Offizielle/Verein keine mündliche Verhandlung
wünschen, sind Spieler/Offizielle/Vereine dazu eingeladen,
bis jeweils Dienstag 17.30 Uhr der auf den
Ausschluss/Anzeige folgenden Woche eine
schriftliche Stellungnahme an die Geschäftsstelle des TFV zu
übermitteln, welche bei der Entscheidung berücksichtigt wird.
Mailadresse:
strafsenat@tfv.at
-
Von Amts wegen findet eine Sitzung statt,
wenn der Strafsenat infolge seiner Beratung die Verhängung
einer Sperre von mehr als 2 Pflichtspielen und /oder die
Verhängung einer Geldstrafe von mehr als € 100,00 als möglich
erachtet und keine schriftliche Stellungnahme eingelangt ist.
Zu diesem Sitzungstermin werden die vor dem Strafsenat zu
erscheinenden Personen von der Geschäftsstelle des TFV
vorgeladen und verständigt.
- Findet eine mündliche Verhandlung statt hat der
ausgeschlossene- angezeigte Spieler/Offizielle/Verein vor dem
Strafsenat zu erscheinen, widrigenfalls aufgrund der
vorliegenden Akten entschieden wird.
Wird keine mündliche Verhandlung beantragt und keine
Stellungnahme abgegeben, entscheidet der Strafsenat auf
Grundlage der vorliegenden Akten.