Saison 2012/2013
Ausschreibung - Fristen - Wünsche etc.
Der Steirische Fußballverband schreibt gemäß Beschluss in
seiner Vorstandssitzung Nr. 9 am 16. März 2012 für seine
Mitglieder die Bewerbe für das Meisterschaftsjahr 2012/2013
aus. Für das nächste Spieljahr ergeben sich betreffend die
Meldung der Mannschaften folgende Anpassungen:
Rahmenspielplan
2012
Termine Klassensitzungen 2012
Nachwuchsbestimmungen
männlich 2012/2013
Meldung der
Mannschaften:
Die Mannschaftsmeldungen der
I. und II. Kampfmannschaften
für die Saison 2012/2013 sind ab Freitag, 20. April
2012 über das Netzwerk "Fußball-Online"
bis
Freitag, 1. Juni 2012
vorzunehmen, wobei die Mannschaften aus der laufenden
Saison 2011/2012 kopiert werden und nur Änderungen bekannt zu
geben sind. Dies betrifft auch den Wunschspieltermin, der von
2011/12 zu 2012/13 übertragen wird. Sollte der
Wunschheimspieltermin für die neue Saison geändert werden, ist
dies umgehend bei der Mannschaft in der Saison 2012/2013
entsprechend zu korrigieren.
Aktuelle Übersicht
der Wunschspieltermine Stand 08.05.2012
Die
Streichung von I. und II. Kampfmannschaften,
die in der Saison 2012/2013 nicht mehr teilnehmen
sind ebenfalls
bis 1. Juni 2012
an Herrn Boris Pruntsch unter E-Mail:
pruntsch@stfv.at
zu melden.
Vereine dürfen selbst keine Mannschaften löschen!
Sollte nach Einteilung der Ligen/Klassen, durch den Vorstand des StFV, von einem Verein eine Zurückziehung einer gemeldeten I. oder II. Kampfmannschaft erfolgen, ist eine Pönalezahlung in Höhe von € 2.500,-- an den StFV zu leisten, der diesen Betrag anteilsmäßig auf die Vereine der betroffenen Liga/Klasse aufzuteilen hat.
Nachwuchsbewerbe:
Für die Saison 2012/2013 werden folgende Nachwuchsbewerbe im
Bereich des Steirischen Fußballverbandes ausgeschrieben:
U7 - spielberechtigte Jahrgänge: 2006, 2007, 2008
U8 - spielberechtigte Jahrgänge: 2005, 2006, 2007
U9 - spielberechtigte Jahrgänge: 2004, 2005, 2006
U10-spielberechtigte Jahrgänge: 2003, 2004, 2005
U11-spielberechtigte Jahrgänge: 2002, 2003, 2004
U12-spielberechtigte Jahrgänge: 2001, 2002, 2003
U13-spielberechtigte Jahrgänge: 2000, 2001, 2002
U15-spielberechtigte Jahrgänge: 1998, 1999, 2000
U17-spielberechtigte Jahrgänge: 1996, 1997, 1998, 1999
U18-spielberechtigte Jahrgänge: 1995, 1996, 1997, 1998
Die Meldungen der
Nachwuchsmannschaften
eines Vereins für die Saison 2012/2013 sind
über das Netzwerk "Fußball-Online" bis
Dienstag, 12. Juni 2012
vorzunehmen.
Spielgemeinschaften im
Nachwuchsbereich:
Die Meldung von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich ist mit
dem ÖFB-Formular (erhältlich in der Geschäftsstelle des StFV
oder über den Webshop des StFV) bis
spätestens 12.
Juni 2012
vorzunehmen. Sollte eine bereits im Netzwerk
"Fußball-Online" gemeldete Einzelmannschaft nachträglich in
eine Spielgemeinschaft umgewandelt werden, so ist dies bitte am
Spielgemeinschaftsformular zu vermerken. In diesem Zusammenhang
darf darauf hingewiesen werden, dass sich ein Verein in einer
Altersstufe nur an einer Spielgemeinschaft beteiligen kann.
Leistungsbewerbe:
Sollte Ihr Verein mit einer Nachwuchsmannschaft der
Alterskategorien U13, U15, U17 oder U18 an der
Steirischen Leistungsklasse "Landesliga"
teilnehmen wollen, ersuchen wir zusätzlich zur Meldung im
Netzwerk um Mitteilung an Ihren zuständigen
Gebietsjugendleiter.
Später durchgeführte Meldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang dürfen wir in Erinnerung bringen, dass eine Teilnahme an den Meisterschaften des StFV mit folgenden Voraussetzungen zwingend verbunden ist:
"Die Mitgliedschaft zum StFV und die Teilnahme an Bewerben des StFV verpflichtet zur ausschließlichen Nutzung des "Netzwerk StFV" für Kommunikation und Administration mit dem StFV, insbesondere für die Abwicklung des Spielbetriebs.
Die Mitglieder des StFV sind verpflichtet für die Entrichtung der zu leistenden Beiträge, Abgaben und Gebühren die Voraussetzungen zur Einziehung durch den StFV zu schaffen und die dafür erforderlichen Zustimmungen zu erteilen."
Wir dürfen Ihnen bei dieser Gelegenheit den Beschluß des Steirischen Fußballverbandes vom 16. März 2012 betreffend die Verpflichtung zur Führung von Nachwuchsmannschaften bekannt geben. Wir werden selbstverständlich auf einzelne Problemfälle bei der Erfüllung der Auflagen zur Führung von Nachwuchsmannschaften eingehen und nach individueller Prüfung gemeinsam mit dem betroffenen Verein versuchen, eine Lösung zu finden.
1. Klassen und
Gebietsligen:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft in der 1. Klasse oder
in einer Gebietsliga spielen, müssen eine Nachwuchsmannschaft
im Altersbereich von U11 bis U18 führen.
Unterligen:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft in einer Unterliga
spielen, müssen zwei Nachwuchsmannschaften im Altersbereich von
U11 bis U18 führen.
Oberligen:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft in einer Oberliga
spielen, müssen zwei Nachwuchsmannschaften in unterschiedlichen
Altersbereichen und zwar eine von U11 bis U12 und eine von U13
bis U18 führen.
Landesliga:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft in der Landesliga
spielen, müssen drei Nachwuchsmannschaften im Altersbereich von
U11 bis U18 führen, wovon eine im Altersbereich von U11 bis
U12, eine von U13 bis U18 und eine von U11 bis U18 geführt
werden muss.
Regionalliga:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft in der
Regionalliga spielen, müssen drei Nachwuchsmannschaften im
Altersbereich von U11 bis U18 führen, wovon eine im
Altersbereich von U11 bis U12, eine von U13 bis U15 und eine
von U15 bis U18 geführt werden muss.
II.
Kampfmannschaft:
Vereine, die mit einer II. Kampfmannschaft spielen, müssen eine
Nachwuchsmannschaft im Altersbereichen von U11 bis U18
zusätzlich zu den Nachwuchsmannschaften für die I.
Kampfmannschaft führen.
U7, U8, U9 und
U10-Mannschaften:
Eine verpflichtend zu führende Mannschaft (1. Kl. bis RL), kann
durch
3 (drei) Mannschaften männlich oder weiblich
in den Altersbereichen U7, U8, U9 und U10 ersetzt werden.
U11 bis
U18:
Eine jüngere Soll-Mannschaft kann durch eine ältere
Nachwuchsmannschaft (beispielsweise U15 statt U12) ersetzt
werden.
Nachwuchsmannschaften
weiblich:
Reine weibliche Nachwuchsmannschaften, die an Bewerben des StFV
teilnehmen, werden selbstverständlich wie reine männliche
Nachwuchsmannschaften bei der Erfüllung der Verpflichtung zur
Führung von Nachwuchsmannschaft gewertet.
Bundesliga:
Vereine, die mit ihrer I. Kampfmannschaft am Bewerb der
Bundesliga teilnehmen, müssen Nachwuchsmannschaften gemäß den
Bestimmungen der Bundesliga führen.
Allgemeines:
Vereine, die nicht in der Lage sind Erwachsenenmannschaften zu
führen, können über Ersuchen an den Steirischen Fußballverband
auch ausschließlich mit Nachwuchsmannschaften an den Bewerben
des StFV teilnehmen.
Nichterfüllung -
Mannschaftsmankos - Mannschaftsrückziehungen:
Bei Nichteinhaltung der vor angeführten Auflagen haben die
Vereine, gemäß Beschluss des Vorstands des Steirischen
Fußballverbandes vom 16. März 2012 mit folgenden Konsequenzen
zu rechnen:
Nichterfüllung
der Auflagen betreffend die Führung von
Nachwuchsmannschaften:
Für jede vorgeschriebene Nachwuchsmannschaft, die nicht
geführt wird, wird über den Verein abhängig von der Spielklasse
der I. Kampfmannschaft ein Solidaritätsbeitrag wie folgt
verhängt:
Gebietsliga und 1. Klasse:
€ 300,-- pro nicht geführte Nachwuchsmannschaft
Oberliga und Unterliga:
€ 500,-- pro nicht geführte Nachwuchsmannschaft
Regionalliga und Landesliga: € 750,-- pro nicht geführte
Nachwuchsmannschaft
Zurückziehung von Mannschaften nach Einteilung der Ligen/Klassen, durch den Vorstand des StFV bzw. im Nachwuchsbereich nach Auslosung:
| I., II. Kampfmannschaft: | € 5.000,-- |
| Frauenmannschaften | € 1.000,-- |
| Ib: | € 750,-- |
| Nachwuchsbereich: | |
| Leistungsklasse: | € 300,-- |
| U11 bis U18 regional: | € 200,-- |
| U7 bis U10: | € 100,-- |
Diese Sanktionen werden bei Zutreffen auch nebeneinander verhängt.
Diese Auflagen zur Führung bestimmter Mannschaften liegen im Gesamtinteresse aller Vereine, da es primär das Anliegen jedes einzelnen Vereins sein muss, Spieler aus dem eigenen Nachwuchsbereich an die Kampfmannschaft heranzuführen.
Förderung von einem Mehr an Nachwuchsmannschaften:
Für über das Soll hinausgehende Nachwuchsmannschaften im
Altersbereich U11 bis U18, die an der gesamten Saison 2012/2013
teilgenommen haben, wird eine Förderung mit einem Betrag in
Höhe von € 100,-- pro zusätzlicher Nachwuchsmannschaft im
Altersbereich U11 bis U18 für die Saison 2012/2013 zuerkannt,
wobei die Ausschüttung der Förderung nach Abschluss der Saison
2012/2013 erfolgt.
Wenn eine zurückgezogene Nachwuchsmannschaft durch eine andere
Nachwuchsmannschaft ersetzt wird, werden diese als eine
gemeinsame Nachwuchsmannschaft gewertet, wenn in Summe eine
gesamte Meisterschaft gespielt wurde.
Die Ausschreibung der Bewerbe des Steirischen Fußballverbandes erfolgt mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Rundfunk- und Fernsehübertragungen der Zustimmung des Steirischen Fußballverbandes bedürfen. An der diesbezüglichen Praxis der österreichischen Bundesliga ist zu ersehen, dass derartige Vorbehalte möglicherweise in Zukunft einen Bonus für die Vereine nach sich ziehen könnten.
Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie mit der Anmeldung die Satzungen und einschlägigen Bestimmungen der FIFA, der UEFA, des ÖFB und des StFV anerkennen und auch Ihre Spieler, Trainer, Funktionäre und Vereinsmitglieder entsprechend informieren. Wir ersuchen daher vor allem die Spieler und Trainer Ihres Vereins (Nachwuchsspieler mit den Erziehungsberechtigten) darüber nachweislich in Kenntnis zu setzen.
Bei dieser Gelegenheit dürfen wir darauf hinweisen, dass die Kontaktdaten der Vereine, die im Handbuch des StFV 2012/2013 angeführt werden, ausschließlich aus den Daten, die der Verein im Netzwerk StFV bei seinen Funktionären (Obmann, Schriftführer, Sektionsleiter, Jugendleiter, Kassier) einpflegt, übernommen werden. Dabei ist es erforderlich, dass bei jedem Funktionär eine Sortiernummer angeführt ist. Sollte der Wunsch nach Veröffentlichung weiterer Funktionäre im Handbuch des StFV bestehen, wird ersucht ein entsprechendes E-Mail bis 2. Juni 2012 an Herrn Boris Pruntsch unter pruntsch@stfv.at zu übermitteln. Im eigenen Interesse wird daher ersucht, diese Daten, auch die Postanschrift des Vereines, aktuell zu halten und die Kontakte (Telefon, E-Mail) einzupflegen, da mit Stichtag 2. Juni 2012 diese Daten für das neue Handbuch 2012/2013 aus dem Netzwerk StFV ausgelesen werden.
Einteilungswünsche
(Ligen- bzw. Klassenwechsel):
Einteilungswünsche (Ligen- bzw. Klassenwechsel) für die Saison
2012/2013 sind bis
27. April 2012
schriftlich an die Geschäftsstelle des Steirischen
Fußballverbandes per Post (Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz)
oder mittels E-Mail (nussgruber@stfv.at) zu übermitteln. Diese
Wünsche werden durch die Kommission für Bewerbe und Termine des
StFV auf ihre Machbarkeit überprüft und nach Möglichkeit
umgesetzt.
Auslosungswünsche:
Auslosungswünsche sind bei der Online-Anmeldung zu
den Klassensitzungen anzuführen. Als Zeitraum für die
Bekanntgabe der Auslosungswünsche - bitte unbedingt die
Begründung für den Wunsch anführen, damit Ihrem
Klassenreferenten die Wichtigkeit Ihres Wunsches bekannt ist -
wurde 25. Mai 2012 bis 15. Juni 2012 festgelegt. Nur in diesem
Zeitraum können Auslosungswünsche AUSSCHLIESSLICH über die
Online-Anmeldung zur Klassensitzung bekannt gegeben werden!!!
Die Klassenreferenten werden vor 25. Mai 2012 ihre
voraussichtlichen Spielkalender für die Saison 2012/2013
festlegen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass diese
Spielkalender bis zur Genehmigung durch die jeweilige
Klassensitzung provisorisch sind und erst in der Klassensitzung
im Juni/Juli 2012 bestätigt werden.
-
Saison 2012/2013
weiterlesen » -
BLNWM Steiermark - Kärnten am 17.05.2012 in Pölfing Brunn
weiterlesen » -
Fußball und Mut "Gewaltprävention"
weiterlesen » -
WOCHE MURAUER Cup 2012-2013
weiterlesen » -
StFV Facebook Gewinnspiel
weiterlesen » -
StFV Online-Shop
weiterlesen » -
Bundesländermeisterschaft 2011-13
weiterlesen » -
Hotel Restaurant StFV Neuübernahme
weiterlesen » -
aktuelle Schiedsrichterbesetzung
weiterlesen » -
Angebote 1. Steirische Tormannakademie
weiterlesen »

Teile diese Seite auf...