Bitte wählen Sie eine Gruppe UND DANN eine Liga (Bewerb) aus

Durchführungsbestimmungen
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND

MEISTERSCHAFTSGRUPPE:                    2. Klasse Ost-Mitte                                          			

GRUPPENBESTIMMUNGEN 2009/10

Die Meisterschaftsgruppe hat am........24.7.2009........................... anläßlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:

A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise:
	
...Pensionisten..3.€	
  Erwachsene..... 4 €
O = einheitlich	O = Mindesteintrittspreise	zutreffendes ankreuzen (!)

2. Gruppenausweise:	pro Verein	.....2...... Stück

3. Pflichtkarten:	Plätze mit Umzäunung	............34...................................20...................	Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft
	Plätze ohne Umzäunung	....................................................................	Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft

4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner  € .....91........

5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:
•	bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
•	bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung:  Pönale an die Gruppe  € .......25.......

7. Gruppenbeitrag:                                                  pro Spieljahr   € ......25.......

8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen!
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ...........................................  €  pro Spieler. 
Tritt der Meister nicht an, € .................................................... Pönale an die Gruppe.


9. Ehrenpreis: Für den Meister: ..........wenn finanziell möglich.......................................................
10. Nachtragsspiele: ..........................................................................................................

a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind  € 1,16  pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz  € 1,16  pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1.	Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.

Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel ( Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen.

Strafrahmen 

2. und 3. Klassen	1.Kl. und Gebietsliga	1. und 2. Landesliga
€   80,--	€ 110,--	€ 160,--	1. Vergehen
€ 120,--	€ 150,--	€ 210,--	2. Vergehen
€ 160,--	€ 190,--	€ 250,--	3. Vergehen

Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.

a)	Nichtantreten: Pönale  €  .....80.......... an den Gegner

b) Normalspielzeit:      2 x 45 Minuten
    Mindestspielzeit:    70 Minuten (die Spielhälften können 
                                        verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel

d) Ersatzspieler:
•	Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
•	Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden. 
Wird das Reservespiel  anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß. 

e) Schiedsrichter: Wird gestellt: ......Heimverein ,Neutraler Schiedsrichter, Losentscheid
    Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

f) Wertung:
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)

Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:
-Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
- beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)
-	beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
-	wenn ein Verrein das Reservespiel austragen will, muss es binnen 14 Tagen zum Termin kommen,allenfalls wird gegenüber dem „Verhinderer“ das Spiel mit 0:3 und der vorgesehenen Geldstrafe sanktioniert.

g) Ehrenpreis: ........wenn finanziell möglich
h)  Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: ..................................................................

2. Verabreichung von Getränken: .......4 Flaschen pro Mannschaft für Gastverrein
.................................................................Flasche bei Nachkauf  0,73 cent

3. Weitere Bestimmungen:
(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind) …

•	Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend/um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage)

C) Allgemeine Bestimmungen
a) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE
b) Gruppenprotokolle -  Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
c) Gruppenbestimmungen  - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen
d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden
e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.




                 Breitenfurt....................................., am ......24.07.2009............................
          (Ort)                              (Datum)

                                                                    ......Garnter Renee´...................................................................
                                                                   (Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)

........................................                            ......Podliska Peter..............................................................
         (Gruppenstempel)                              (Name des Gruppenobmannes – Unterschrift)

* * * * *

Beiblatt zu den Gruppenbestimmungen

Zu Punkt 3	  Die Tagesordnung entfällt, da jeder Verein ein Protokoll erhalten hat

Zu Punkt 6           Die angesetzte Pönale von € 25 erhöht sich beim Fernbleiben jeder weiterer Sitzung auf das Doppelte.
Der Heimverein bestimmt wann gespielt wird, Freitag, Samstag oder Sonntag
Der anwesende Verreinsvertreter hat absolutes Stimmrecht, auch Vereinbarungen mit  dem Gegner zu treffen. Der Platzverrein ist verantwortlich für die Platzordner. Auch bei der Reserve, sind  mindestens 7  geeignete Personen erforderlich.
Die Betreuerbänke sind nur für Auswechselspieler in Anspruch zu nehmen.
 

(c) Niederösterreichischer Fußballverband, jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt - siehe Nutzungsbedingungen