Nachwuchs, Frauen & Trainer
Trainerfortbildung
Um im Besitz der
Ausbildungserlaubnis als Fußballtrainer zu bleiben, sind alle
ausgebildeten Trainer verpflichtet, jedes zweite Jahr eine
entsprechende Trainerfortbildung des ÖFB bzw. des KFV zu
besuchen. Es gibt Fortbildungen für Trainer mit staatlicher
Trainerausbildung (K2) und Fortbildungen für Trainer mit
Landesverbandsausbildung (K3).
Für den KFV gelten diesbezüglich folgende Regelungen:
Trainer der Regionalliga und Kärntner Liga sind
verpflichtet, die Fortbildung des ÖFB (K2) mindestens alle zwei
Jahre zu besuchen, um die Ausbildungserlaubnis zu behalten.
Trainer der Unterliga und darunter sind verpflichtet, die Fortbildung des KFV (K3) mindestens alle zwei Jahre zu absolvieren, um die Ausbildungserlaubnis nicht zu verlieren.
Trainer mit staatlicher Ausbildung, die im NW-Bereich tätig sind und um eine Subvention ansuchen, müssen ebenfalls die ÖFB-Fortbildung (K2) mindestens alle zwei Jahre absolvieren.
Trainer mit Landesverbandsausbildung, die im NW-Bereich tätig sind und um NW-Subvention ansuchen, sind verpflichtet, die Fortbildung des Landesverbandes/K3 (nur KFV!) mindestens alle zwei Jahre zu absolvieren.
Trainer von Kampfmannschaften (Regionalliga/Landesliga/Unterliga) müssen ausnahmslos ihre Ausbildungserlaubnis zu Beginn ihrer Trainertätigkeit nachweisen!
Trainer von Nachwuchsmannschaften,
die um Subvention ansuchen, können ihre Ausbildungserlaubnis
auch im Verlaufe des jeweiligen Jahres ihrer Tätigkeit
nachweisen, da die Subvention am Ende der jeweiligen
Spielsaison ausgezahlt wird!
Am 28.01.2012 findet vom KFV (K3) die Trainerfortbildung für
das Jahr 2012 statt.
Fortbildung des ÖFB 2012 (K2):
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Die nächsten Termine:
Spieltermine U7/U8/U12-Mädchen
Strafa-Sitzungen
Ausnahmegenehmigung Nachwuchsspieler
Alle Namen mit einer Ausnahmegenehmigung aufgelistet
Neue Hotline
Für Vereine und Schiedsrichter wurden neue Hotline-Nummern eingerichtet
Finanzprüfungen:
KFV erklärt die korrekte Vorgangsweise.
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Fotopartner:




