Trainerfortbildung

Um im Besitz der Ausbildungserlaubnis als Fußballtrainer zu bleiben, sind alle ausgebildeten Trainer verpflichtet, jedes zweite Jahr eine entsprechende Trainerfortbildung des ÖFB bzw. des KFV zu besuchen. Es gibt Fortbildungen für Trainer mit staatlicher Trainerausbildung (K2) und Fortbildungen für Trainer mit Landesverbandsausbildung (K3).


Für den KFV gelten diesbezüglich folgende Regelungen:
Trainer der Regionalliga und Kärntner Liga sind verpflichtet, die Fortbildung des ÖFB (K2) mindestens alle zwei Jahre zu besuchen, um die Ausbildungserlaubnis zu behalten.

 

Trainer der Unterliga und darunter sind verpflichtet, die Fortbildung des KFV (K3) mindestens alle zwei Jahre zu absolvieren, um die Ausbildungserlaubnis nicht zu verlieren.

 

Trainer mit staatlicher Ausbildung, die im NW-Bereich tätig sind und um eine Subvention ansuchen, müssen ebenfalls die ÖFB-Fortbildung (K2) mindestens alle zwei Jahre absolvieren.

 

Trainer mit Landesverbandsausbildung, die im NW-Bereich tätig sind und um NW-Subvention ansuchen, sind verpflichtet, die Fortbildung des Landesverbandes/K3 (nur KFV!) mindestens alle zwei Jahre zu absolvieren.

 

Trainer von Kampfmannschaften (Regionalliga/Landesliga/Unterliga) müssen ausnahmslos ihre Ausbildungserlaubnis zu Beginn ihrer Trainertätigkeit nachweisen!

 

Trainer von Nachwuchsmannschaften, die um Subvention ansuchen, können ihre Ausbildungserlaubnis auch im Verlaufe des jeweiligen Jahres ihrer Tätigkeit nachweisen, da die Subvention am Ende der jeweiligen Spielsaison ausgezahlt wird!

Am 28.01.2012 findet vom KFV (K3) die Trainerfortbildung für das Jahr 2012 statt.

Fortbildung des ÖFB 2012 (K2):



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